Schwerpunkte

 

Internationales Privatrecht oder Kollisionsrecht

Bei einem Gerichtsverfahren mit internationalem Charakter (z.B. Parteien mit Staatsbürgerschaft aus unterschiedlichen Staaten, Firmensitz in zwei verschieden Ländern) ist es wichtig, im Voraus zu prüfen, welcher Richter zuständig ist und welches Recht auf die Angelegenheit anwendbar ist. Diese Fragen regelt das Internationale Privatrecht durch die sogenannten Anknüpfung (Verweise). Mittlerweile wird das Internationale Privatrecht zum Grossteil durch das Europäische Recht geregelt.
Durch das Internationale Prozessrecht wird die Gerichtsbarkeit (Zuständigkeit) in transnationalen Geschäften geregelt.

 

Internationales und Europäisches Handelsrecht

Nicht immer ist auf internationale Handelsverträge das Recht eines bestimmten Staates anzuwenden. Es gibt auch Fälle, in denen die Verträge durch materielles internationales Recht geregelt werden, wie z.B. durch das Abkommen über das Wiener UN-Kaufrecht (CISG), das nur auf dieser internationalen Ebene wirksam wird.

 

Schadenersatzrecht

Wenn Ihnen ein unrechtmäßiger Schaden zugefügt wurde, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihren eventuellen Schadenersatzanspruch bei dem Schädiger oder bei dem zivilrechtlich Verantwortlichen einzutreiben. Unrechtmässige Schäden können Ihnen z.B. bei einem Autounfall zugefügt werden so wie in Hotels oder Restaurants oder durch strafrechtliche Handlungen gegen Sie usw. In Italien gibt es genaue Parameter, um den „Biologischen Schaden“ der Person in eine Geldsumme umzurechnen. Wir helfen Ihnen gerne dabei den Umfang Ihres Anspruchs einzuschätzen.

 

Markenrecht und Gesellschaftsrecht

 

Familien- und Erbrecht

Es kommt immer häufiger vor, dass sich Menschen aus verschiedenen Ländern (vor allem im EU Freizügigkeitsraum) in anderen Staaten niederlassen und da u.a. Familien gründen. In bestimmten, manchmal schwierigen Lebenssituationen ist es sehr wichtig zu wissen, welches Recht z. B. im Falle einer Scheidung oder einer Erbschaft angewandt wird und in welchem Land, welche Schritte unternommen werden müssen. Wir helfen Ihnen gerne bei der rechtlichen Bewältigung dieser Situationen.

 

Italienisches Grundstücksrecht

Falls Sie in der Toskana ein Haus oder ein Grundstück erwerben oder verkaufen wollen, stehen wir Ihnen als Berater zur Verfügung. Dasselbe gilt natürlich auch für eine eventuelle notwendige gerichtliche oder aussergerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten über Immobilien.

Europarecht

 

Verkehrsrecht / Unfallschadensabwicklung

Wenn Ihnen aus Italien ein Strafzettel zugestellt wird, helfen wir Ihnen gerne zu prüfen, ob dieser rechtmäßig erteilt und zugestellt wurde und leiten gegebenenfalls Widerspruchsklage gegen die Bußgeldstrafe vor Ort ein. Leider verfahren sich Touristen in der Toscana, z.B. in Florenz, Pisa und Siena, häufig in Straßen, deren zugang für Nicht-Anlieger untersagt ist (ZTL) oder gar Fußgängerzonen, an dessen Eingängen Kameras angebracht sind, die die unbefugte Einfahrt kontrolliert.  Oft gibt es allerdings Anhaltspunkte, um die Bußgeldbescheide anzufechten, z.B. wenn mehrere Bescheide wegen unerlaubter Einfahrt in kurzem Abstand voneinander erhoben wurden oder wenn die Zustellung der „Knöllchen“ nach Ablauf der Frist ergangen ist.

Genauso helfen wir Ihnen bei der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen, die während eines Auslandsaufenthaltes leider passieren können.

 

EU- Vollstreckungsrecht/ Forderungseinziehung

Der Europäische Handels- und Freizügigkeitsraum führt dazu, dass sich immer häufiger Gläubiger gezwungen sehen, ihre Forderungen gegenüber Schuldnern im Ausland einzutreiben. Wir befassen uns seit dreißig Jahren mit der Vollstreckung von deutschen Titeln in Italien und umgekehrt. Dazu organisieren wir auch die nötigen Übersetzungen der Titel durch Übersetzer vor Ort. Die Zwangsvollstreckung von Titeln aus anderen EU-Mitgliedstaaten hat sich in den letzten Jahren wesentlich vereinfacht durch die Abschaffung des exequaturverfahren durch die EU VO 1215/2012.
Seit 2006 (VO n. 1896/2006) ist die Eintreibung von grenzüberschreitenden Forderungen ausserdem wesentliche durch die Einführung des Europäischen Mahnbescheidsverfahren (Europäischen Zahlungsbefehl) vereinfacht worden, welches es ermöglicht in einem vereinfachten und schnellen Verfahren, einen Zahlungsbefehl gegen Schuldner zu erhalten, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben.

 

Ausländerrecht

 

Völkerrecht

 

Staatshaftungsrecht

Bis vor nicht allzu langer Zeit war die zivilerechtliche Haftung eines ausländischen Staates gegenüber einer ausländischen Privatperson durch das Staatenimmunitätsprinzip im Internationalen Recht für rechtswidriges hoheitliches Handeln weitgehend ausgeschlossen. Heute, dank der Bedeutung, die die Menschenrechte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg erlangt haben, wird sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend die Immunität der Staaten in Frage gestellt, wenn diese Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen haben. Unsere Kanzlei hat einen entscheidenden Beitrag zu der Entwicklung in dieser Richtung geleistet. RA Dr. Joachim Lau hat in Italien das Urteil Ferrini Cass. 5044/04 und das folgende ausschlaggebende Urteil der Corte Costituzionale n. 238/14 erstritten, wonach ein Staat wegen Kriegsverbrechen zum Schadenersatz gerichtspflichtig ist,  trotz, oder besser gesagt gegen, das gegenteiligen Urteils des Internationalen Gerichtshofes vom 3.2.2012 in dem Verfahren General List No. 143, das nach der joint declaration von Trieste, vom 18 November 2008, zwischen der italienischen und der deutschen Regierung begonnen wurde.

 

Menschenrechte
Gütertransportrecht